Wohngeldzahlungen im Städtevergleich
Analyse der Empfänger/-innen von Wohngeld im Städtevergleich 2022
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung des Bundes und der Länder
Die Berechnung von Wohngeldansprüchen hängt von drei Faktoren ab:
der Anzahl der Haushaltsmitglieder
der Höhe des Gesamteinkommens
und der Höhe der zuschussfähigen Miete
Haushalte, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, sind nicht wohngeldberechtigt. Bei ihnen wird vom Jobcenter bzw. Sozialamt der Gesamtbedarf ermittelt (Grundsicherung und Mietkosten bzw. Kosten der Unterkunft). Auch BAföG-Empfänger erhalten in der Regel kein Wohngeld (Ausnahme Haushalte mit Kind). Selbstnutzende Wohnungseigentümer können Wohngeld ggf. als Lastenzuschuss erhalten. Bei zu großem Vermögen (> 60 000 € bei Singles) wird kein Wohngeld gewährt. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Vermögensgrenze um jeweils 30.000 EUR. In der Stadt Ingolstadt bezogen zuletzt 850 Haushalte Wohngeld, im Mittel 196 Euro im Monat.
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sogenannte Bruttokaltmiete. Diese ergibt sich aus der Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten wie zum Beispiel der Kosten des Wasserverbrauchs, Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung, nicht aber der Heizkosten (diese werden aber pauschal angerechnet). Die Höhe der zuschussfähigen Miete richtet sich nach den Mietenstufen. Sie bilden eine Obergrenze bis zu der Mietkosten bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt werden.


